Spendenbescheinigung

Eine Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen gilt bei Beträgen bis € 100,- als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Über € 100,- erhalten Sie automatisch eine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre vollständige Anschrift an.
„Wir sind wegen der Förderung unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuernummer 17/428/01205, vom 04.11.2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird gemäß § 50 Abs. 1 EStDV bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der nachfolgenden Zwecke verwendet wird:
(1) Mildtätige Zwecke und
(2) folgende gemeinnützige Zwecke: öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO).“





